Kaufvertrag-Entwurf als Download folgt
Import Welpe aus EU : www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html#accordion1761809819857
Bescheinigung fehlender Wildkontakt : www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/import-export/import/eu-erklaerung-welpen-db.pdf.download.pdf/EU_Erkl%C3%A4rungBesitzer_Welpen_D.pdf
Import erwachsener Hund aus EU: www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html#accordion1761809819859
Wichtig zu wissen für den Import eines Hundes aus dem Ausland:
Beachten Sie, dass nicht alle Tier- und Warenkategorien über jeden beliebigen Grenzübergang in die Schweiz eingeführt werden können. Für Fragen zum Zollrecht oder zur Zollanmeldung wenden Sie sich an die Zollbehörden.
Definitiv importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt in der zentralen Hundedatenbank registriert werden. Die Halter müssen zuvor bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde erfasst worden sein. In einigen Kantonen ist die Haltung von Hunden bestimmter Rassen verboten oder an besondere Auflagen geknüpft. Informieren Sie sich falls nötig vor der geplanten Einfuhr beim zuständigen kantonalen Veterinäramt.
Import Welpe aus EU : www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html#accordion1761809819857
Bescheinigung fehlender Wildkontakt : www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/import-export/import/eu-erklaerung-welpen-db.pdf.download.pdf/EU_Erkl%C3%A4rungBesitzer_Welpen_D.pdf
Import erwachsener Hund aus EU: www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html#accordion1761809819859
Wichtig zu wissen für den Import eines Hundes aus dem Ausland:
Beachten Sie, dass nicht alle Tier- und Warenkategorien über jeden beliebigen Grenzübergang in die Schweiz eingeführt werden können. Für Fragen zum Zollrecht oder zur Zollanmeldung wenden Sie sich an die Zollbehörden.
Definitiv importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt in der zentralen Hundedatenbank registriert werden. Die Halter müssen zuvor bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde erfasst worden sein. In einigen Kantonen ist die Haltung von Hunden bestimmter Rassen verboten oder an besondere Auflagen geknüpft. Informieren Sie sich falls nötig vor der geplanten Einfuhr beim zuständigen kantonalen Veterinäramt.